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Umgang mit Selbsttötungsankündigungen oder Androhungen von Amokläufen

Es ist vollkommen in Ordnung, dass du vielleicht manchmal sehr wütend oder sehr verzweifelt bist. Wir möchten, dass du dich traust, auch über diese Gefühle mit uns zu reden. Es gehört zur Entwicklung im Jugendalter, festzustellen, dass man sich selbst das Leben nehmen kann und dass man auch für andere bedrohlich werden kann. Darüber sind wir gerne mit dir im Austausch.

Wenn du aber im Forum oder in der Safe Area eindeutig schreibst, dass du darüber nachdenkst, dir das Leben zu nehmen und wir davon ausgehen müssen, dass du dies auch tun wirst, dann sind wir als Mitarbeiterinnen* der Beratungsstelle des Mädchenhauses Bremen verpflichtet, dir zu helfen und dich daran zu hindern.

Eine Selbsttötungsankündigung oder auch eine Ankündigung eines Mordes oder Amoklaufes heben die Schweigepflicht in einer Beratung auf. Wir müssen dann alles tun, damit wir dich finden und du Hilfe bekommst bzw. andere Menschen geschützt werden. Das bedeutet, dass wir die Polizei informieren müssen. Die Polizei bekommt dann von dem technischen Anbieter dieser Seiten deine IP-Adresse (die Adresse des Rechners, von dem du geschrieben hast) und mit einem richterlichen Beschluss ist die Polizei berechtigt, den Standort des Rechners zu ermitteln. Dann werden sich Mitarbeiter_innen der Polizei und wenn möglich auch des Sozialpsychiatrischen Dienstes mit dir und deinen Eltern in Verbindung setzen und schauen, wie sie dir helfen können.