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Gewalt

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt. Alles, was mit dir gegen deinen Willen passiert, ist Gewalt. Jede Verletzung deiner körperlichen und seelischen Grenzen ist Gewalt. Gewalt begegnet dir womöglich täglich, auf dem Schulhof, in der Straßenbahn, zu Hause, im Fernsehen, im Internet, unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Du hast ein Recht darauf, ohne Gewalt zu leben und du hast ein Recht darauf, dass die Gewalt beendet wird. Kein Mensch muss sich alleine gegen Gewalt wehren können. Du hast ein Recht darauf, dass dich jemand unterstützt, du musst nicht alles alleine schaffen!

Viele Menschen, die Gewalt erleben mussten, möchten dies am liebsten sofort wieder vergessen. Sie sind verwirrt, ratlos, verzweifelt und schämen sich. Kein Mädchen* erzählt gerne, dass sie etwas Verletzendes erlebt hat oder Opfer geworden ist. Dieses Nichterzählen und Schweigen macht Täter_innen mächtig. Sie verlassen sich darauf, dass niemand etwas weitererzählt.
Hab den Mut und hol dir Unterstützung! Bleib nicht alleine mit dem, was du erlebt hast.
www.maedchenhaus-bremen.de Hilfsangebote für Mädchen* in Bremen
www.hilfetelefon.de Beratung bei Gewalt gegen Mädchen* und Frauen*
www.kidkit.de Informationen zu Gewalt in der Familie

Gewalt mit Worten

Mit Worten kann man schnell einen anderen Menschen verletzen, demütigen oder beleidigen. Es fällt oft so leicht, jemanden zu beschimpfen, anzupöbeln oder die Unwahrheit zu sagen. Auch geschriebene Worte in Internetforen, im Chat oder in einem Brief können weh tun.
Mit Worten versucht jemand Macht über dich zu erlangen, ein anderer Mensch will dich ärgern, abwerten oder verunsichern. Du bist vielleicht irritiert oder wütend über das, was zu dir gesagt wird.

Viele Menschen reagieren auf verbale Gewalt, indem sie sagen „ach, das war bestimmt nicht so gemeint“ oder „du hast dich bestimmt verhört“. Diese Form des Verharmlosens, der Bagatellisierung ist doppelt verletzend. Du fühlst dich verletzt, dass jemand etwas zu dir oder über dich gesagt hat und ein anderer Mensch, den du darüber informiert hast, nimmt dich mit deinem Anliegen nicht ernst.
Trau deinem Gefühl, wenn du dich angegriffen fühlst, wehr dich oder bitte andere Menschen um Hilfe. Gewalt durch Worte kann genauso weh tun wie körperliche Gewalt. Beschimpfungen, Beleidigungen oder Verleumdungen musst du nicht hinnehmen. Du hast ein Recht darauf, dass es aufhört. Bitte andere Menschen, dass sie dir helfen oder hol dir Unterstützung von den Mädchen* hier in der Onlineberatung oder von den Mitarbeiterinnen* des Mädchenhauses Bremen.

Mobbing

Mobbing bedeutet, dass ein einzelnes Mädchen* oder ein einzelner Junge* regelmäßig über einen längeren Zeitraum z.B.

  • ausgegrenzt
  • gedemütigt
  • ausgelacht
  • schlecht gemacht
  • geschubst
  • gehauen
  • nicht beachtet
  • fertig gemacht oder
  • zu unrecht beschuldigt wird.

Am häufigsten erleben Mädchen* und Jungen* Mobbing in der Schule, denn da können sie sich der Situation nicht entziehen, weil sie hingehen müssen. Manchmal sind es ein paar Mitschüler* und/oder Mitschülerinnen*, manchmal ist es die halbe oder sogar die ganze Klasse, die für diese Gemeinheiten verantwortlich sind. Die Bullys, so nennt man die hauptverantwortlichen Mitschüler_innen, sind in der Klasse oft meinungsbildend, das heißt, sie versuchen zu bestimmen, wer oder was cool ist, wie man sein muss, um dazu zu gehören, wer in oder out ist. Sie kommen auf immer neue gemeine Ideen, wie man andere demütigen kann, und denken, dass sie dadurch beliebt sind oder anerkannt werden.
Du musst dich nicht alleine gegen eine ganze Gruppe wehren können. Bitte andere um Hilfe, informiere deine LehrerInnen, deine Eltern oder andere Erwachsene, zu denen du Vertrauen hast. Du kannst dich auch anonym hier in der Onlineberatung beraten lassen.

Körperliche Gewalt

Schubsen, schlagen, festhalten, jemanden absichtlich verletzen oder jemandem wehtun wollen: all das sind Formen körperlicher Gewalt. Gewalt fängt mit dem Anrempeln auf dem Schulhof an, mit absichtlichen kleinen Verletzungen, Kneifen oder Haare ziehen und kann zu massiven Prügeleien und schweren Verletzungen führen.
Oft geschieht Gewalt im Verborgenen. Der Täter oder die Täterin achten darauf, dass niemand sieht, was passiert. Oft schämen sich Menschen, dass sie angegriffen und verletzt worden sind und versuchen die Spuren zu verbergen. Es kann zum Beispiel sein, dass sich jemand bemüht, dass andere Menschen blaue Flecke oder Wunden nicht sehen. Dann ist es schwierig, ins Schwimmbad zu gehen oder sich beim Sportunterricht gemeinsam in einem Raum umzuziehen. Manchmal erfinden Mädchen* Erklärungen für die Verletzungen und erzählen Geschichten, die gar nicht stimmen, weil sie sich so schämen für das, was mit ihnen passiert ist.
Schuld sind immer die, die Gewalt anwenden, Schuld ist niemals diejenige oder derjenige, der angegriffen wird.
Informiere eine erwachsene Person, zu der du Vertrauen hast und bitte sie um Unterstützung oder lass dich hier von den Mitarbeiterinnen* des Mädchenhauses Bremen in der Onlineberatung anonym beraten.

Sexualisierte Gewalt

Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir alle Formen von Übergriffen oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit sexuellen Fantasien oder Handlungen stehen. Das beginnt mit sexualisierten Sprüchen, abwertenden Gesten oder unangenehmen Blicken. Auch das Zeigen von Pornobildern, Filmen oder Fotos mit sexuellem Inhalt kann übergriffig und verletzend sein. Jede Form von Körperkontakt, den du selbst nicht möchtest, ist eine Form von Gewalt. Küsse, Umarmungen, Streicheln oder Berührungen können deine eigenen Grenzen überschreiten. Niemand darf dich anfassen, wenn du das nicht willst. Du musst keine Berührung ertragen, wenn sie dir unangenehm ist. Niemand darf mit dir über Sexualität reden, wenn du das nicht willst. Niemand darf dir Bilder oder Filme mit sexuellen Inhalten zeigen, wenn du das nicht willst.
Viele Menschen denken, sexualisierte Gewalt und Missbrauch ist erst dann geschehen, wenn ein Mädchen vergewaltigt wurde. Das stimmt nicht. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie Täter und Täterinnen Gewalt anwenden und ihre Macht ausüben.
Die Verantwortung für diese Taten liegt immer bei den Erwachsenen!
Wenn du ein Mädchen* kennst, um das du dir Sorgen machst oder wenn du selbst Unterstützung möchtest, dann wende dich hier in der Onlineberatung an die Mitarbeiterinnen* des Mädchenhauses Bremen. Sie beraten dich anonym und vertraulich.

www.schattenriss.de  Informationen und Beratungsangebot in Bremen für Mädchen* und Frauen*, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind

www.notrufbremen.de Informationen und Beratungsangebot in Bremen für Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind

www.wildwasser-oldenburg.de Informationen und Beratungsangebot in Oldenburg für Mädchen* und Frauen*, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind sowie Onlineberatung

K.O.-Tropfen

Immer wieder berichten Mädchen*, dass sie in der Disko oder auf einer Party betrunken gemacht worden sind oder ihnen K.O.-Tropfen heimlich verabreicht worden sind. Sie erinnern sich nicht mehr daran, was passiert ist, wachen am nächsten Tag an einem unbekannten Ort auf und haben keine Ahnung, wer ihnen was angetan hat. Du darfst feiern gehen und Spaß haben, du darfst auch Alkohol trinken, wenn du alt genug bist. Schuld sind immer die Täter, die dir das Zeug verabreicht haben.

Unter www.petze-institut.de findest du viele Informationen zu K.O.-Tropfen. Wie du sie erkennen kannst, wie du dich schützen kannst und was du machen kannst, wenn dir etwas passiert ist.

Die "Loverboy"-Methode

Bei der „Loverboy"-Methode gehen junge Männer gezielt eine Liebesbeziehung mit jüngeren Mädchen* ein. Im Verlauf dieser Beziehung machen die sogenannten „Loverboys" das Mädchen* von sich abhängig und zwingen sie anschließend unter Vortäuschung einer finanziellen Notsituation zur Prostitution.

Was ist die „Loverboy"-Methode? Wie gehen „Loverboys" vor?
Die erste Kontaktaufnahme zu einem Mädchen* kann sowohl im Internet (über soziale Netzwerke, Chats oder Foren) als auch in der nicht-digitalen Welt (z.B. in der Schule, in Discos, Cafés oder anderen Orten des sozialen Lebens) geschehen. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Junge im Alter des Mädchens* ihr den „Loverboy" vorstellt. Bei den ersten Treffen tut der „Loverboy" alles, damit sich das Mädchen* wohl fühlt – es können beispielweise Freund*innen zu Treffen mitkommen oder die Verabredungen finden an Orten statt, in denen sich das Mädchen* sicher fühlt (z.B. ihr Lieblingscafé).

In der ersten Phase versucht der „Loverboy" das Mädchen* so zu manipulieren, dass sie Vertrauen zu ihm aufbaut und sich in ihn verliebt. Der „Loverboy" gibt sich als „perfekter Gentleman", d.h. er himmelt sie an, macht ihr teure Geschenke, verbringt viel Zeit mit ihr und schenkt ihr viel liebevolle Aufmerksamkeit. Häufig werden die „Loverboys" von den Mädchen* als cool wahrgenommen, da sie ein schickes Auto fahren, teure Kleidung tragen und die Mädchen* zu angesagten Partys mitnehmen. Es gibt jedoch auch das Phänomen des armen „Loverboys", der vorgeblich weder Geld noch Bezugspersonen hat. Die armen „Loverboys" binden die Mädchen* an sich, indem sie vorgeben, einsam, unverstanden und verletzlich zu sein und sich allein bei dem betreffenden Mädchen* verstanden zu fühlen. Dementsprechend entsteht bei dem betroffenen Mädchen* der Eindruck, nun allein für das Wohlergehen des „Loverboys" verantwortlich zu sein. Sowohl der reiche als auch der arme „Loverboy" suggerieren dem Mädchen*, etwas ganz Besonderes für den Täter zu sein. Nach und nach versuchen die „Loverboys" die Mädchen* von ihrem sozialen Umfeld (z.B. Familie und Freund*innen) zu isolieren, indem sie schlecht über diese Bezugspersonen sprechen, sie abwerten und das Mädchen* gegen sie aufbringen.

In der Regel forcieren die „Loverboys" einen frühen sexuellen Kontakt zwischen sich und dem Mädchen*, um sie stärker an sich zu binden und gleichzeitig erpressbar zu machen. Denn in einem nächsten Schritt wenden sich die „Loverboys" mit einem erfundenen finanziellen Problem an das betroffene Mädchen* und bitten sie um Hilfe. Entweder soll das Mädchen* mit einem oder mehreren Männern schlafen, denen der „Loverboy" angeblich Geld schuldet oder mit einem Mann, der für den sexuellen Kontakt viel Geld zahlen und so alle Schulden vergessen machen würde. In einem anderen Szenario spielt der „Loverboy" dem Mädchen* vor, sich eine schöne Zukunft mit ihr aufbauen zu wollen, für die viel Geld (z.B. für ein Haus oder Autos) gebraucht werde. Das so verdiente Geld reicht – laut Aussage des „Loverboys" – jedoch nie aus. Somit drängt der „Loverboy" das Mädchen* dazu, immer mehr sexuelle Kontakte gegen Geld einzugehen.

Wenn sich Mädchen* nicht zwangsprostituieren lassen wollen und sich wehren, reagieren die „Loverboys" mit Drohungen, Erpressung und Gewalt. Oftmals wird behauptet Bild- oder Tonaufnahmen vom gemeinsamen Geschlechtsverkehr zu haben und diese online zu stellen, wenn sich das Mädchen* nicht fügen sollte. Auch wird damit gedroht, Familienmitglieder zu töten oder die kleine Schwester des Mädchens* zu vergewaltigen. Wenn die Mädchen* den Geschlechtsverkehr verweigern wollen, werden sie häufig durch Drogen gefügig gemacht oder selbst vergewaltigt. Die „Loverboys" geben den Mädchen* meistens auch ganz gezielt Drogen, um eine weitere Abhängigkeit zu schaffen. Zuerst darf sie alles kostenlos probieren und wenn sie abhängiger wird, muss sie dafür arbeiten und der „Loverboy" fungiert dann auch als ihr Dealer. Dem Mädchen* wurde jegliche Möglichkeit genommen, sich zu wehren oder der Zwangsprostitution zu entfliehen, da der „Loverboy" sie psychisch und physisch von sich abhängig gemacht hat.

Welche Mädchen* werden besonders häufig von der „Loverboy"-Methode betroffen?
Besonders häufig sind Mädchen* betroffen, die sich gerade mitten in der Pubertät befinden und unter einem geringen Selbstwertgefühl leiden. Auch schwierige Lebensumstände, wie z.B. Mobbing, ein Umzug oder die Trennung der Eltern machen Mädchen* empfänglicher für die Aufmerksamkeit und Zuwendung eines „Loverboys".

Wer sind die „ Loverboys"?
In der Regel handelt es sich bei den „Loverboys" um junge Männer, die etwas älter als die betroffenen Mädchen* sind. Oft sind die Täter zwischen 18 und 30 Jahren alt und hatten bereits früher Kontakte zum Prostitutions- oder Drogenmilieu bzw. zu organisierten kriminellen Strukturen.

Wo kann ich Hilfe bekommen, wenn ich von der „Loverboy"-Problematik betroffen bin?
Wenn du von der „Loverboy"-Methode betroffen bist, ist es wichtig, dass du sowohl professionelle Hilfe als auch Unterstützung aus deinem persönlichen Umfeld bekommst. Es ist wichtig, dass du erwachsenen Personen von deiner Notsituation erzählst – auch wenn das für dich ein mutiger und schwieriger Schritt ist. Vielleicht kannst du dich an erwachsene Vertrauenspersonen (z.B. Eltern, Lehrer*innen, Schulsozialpädagog*innen, andere Familienmitglieder, ...) wenden? Außerdem gibt es professionelle Beratungsstellen, die sich gut mit der Problematik auskennen und dir helfen können (siehe Beratungsangebote).

Wie können Angehörige helfen?
Oftmals gestaltet es sich schwierig, dem Mädchen* den Umgang mit dem „Loverboy" zu verbieten, da sie sich bereits in einer psychischen und physischen Abhängigkeit befindet. Es sollte versucht werden, das Umfeld des Mädchens* so gut wie möglich einzubeziehen und über die „Loverboy"-Problematik zu informieren. Je mehr Menschen von dem Loverboy wissen, desto weniger kann dieser ausrichten. Auch Angehörige können sich in den unten aufgelisteten Beratungsstellen professionelle Unterstützung holen.

Wie können Mädchen* sich schützen? (Prävention)
Einerseits ist es wichtig, dass Mädchen* über die „Loverboy"-Methode gut informiert sind und so eventuelle Täter früh erkennen können. Andererseits stellt ein funktionierendes soziales Netz einen bedeutenden Schutzfaktor dar. Hat das Mädchen* reale Bezugs- und Vertrauenspersonen in ihrem Leben, ist es nicht vollkommen abhängig von der Liebe und Anerkennung einzelner anderer Personen. Weitere wichtige Aspekte sind ein gesundes Selbstbewusstsein und ein gutes Selbstwertgefühl. Wenn Mädchen* wissen, was sie wert sind, können sie viel eher Nein sagen und einen respektvollen Umgang einfordern. Des Weiteren schützen konkrete Wünsche für bzw. Vorstellungen von Partnerschaften davor, Betroffene eines „Loverboys" zu werden.

Was sind Warnsignale?
Die im Folgenden gelisteten Merkmale können darauf hindeuten, dass ein Mädchen* von der „Loverboy"-Problematik betroffen ist. Insbesondere wenn mehrere Merkmale auftreten, kann dies als Hinweis gewertet werden. Jedoch ist wichtig zu betonen, dass die gelisteten Warnsignale auch normale Veränderungen während der Pubertät sein oder auf andere Problematiken hinweisen können. Folgende Warnsignale können bei der „Loverboy"-Problematik auftreten:

  • Besitz mehrerer Handys (über die der „Loverboy" das Mädchen* kontrollieren kann)
  • Mädchen* wird häufig von einem jungen Mann mit dem Auto zur Schule gebracht
  • Starke Veränderungen im Wesen sowie des persönlichen Stils
  • Neue Kontakte (häufig zu älteren Jungen)
  • Rückzug von Freund*innen und Familie
  • Unsicherheit, kein realistisches Selbstwertgefühl
  • Ständige Müdigkeit
  • Schlechtere schulische Leistungen & Schwänzen
  • Zunehmender Konsum von Drogen und Alkohol
  • Weglauftendenz
  • Depressionen und starke Stimmungsschwankungen
  • Aggressives Verhalten gegenüber Bezugspersonen
  • Starke Gewichtsabnahme
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Blaue Flecken an Armen oder Rücken (an Stellen, die gut zu verstecken sind)
  • Betroffene können nicht über die Prostitution sprechen oder projizieren die Geschehnisse auf eine andere Person

Die Informationen für diesen Text wurden mit freundlicher Erlaubnis den Materialien des Projekts „Liebe ohne Zwang" (https://liebe-ohne-zwang.de/) des Netzwerk gegen Menschenhandels entnommen.

Beratungsangebote

Beratungsstellen in den Bundesländern
Unter dem folgenden Link findet sich eine Auflistung der verschiedenen Beratungs- und Hilfsangebote in den verschiedenen Bundesländern: https://liebe-ohne-zwang.de/images/bilder/Beratungsstellen_MH5.pdf

Überregionale Angebote

FGM (Female Genital Mutilation)/Cutting

FGM (Female Genital Mutilation) bezeichnet die teilweise oder vollkommene Entfernung der äußeren Geschlechtsorgane von Mädchen* und Frauen* (Klitoris, innere Vulvalippen, äußere Vulvalippen) bzw. dessen Verletzung. Der Eingriff ist medizinisch nicht notwendig und kann schwere körperliche und seelische Folgen für die betroffenen Mädchen* und Frauen* haben. Viele Mädchen* und Frauen*, die von FGM betroffen sind, trauen sich nicht darüber zu sprechen, da es sich immer noch um ein Tabuthema handelt.
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Für FGM/Cutting gibt es viele unterschiedliche Bezeichnungen. Cutting kommt aus dem Englischen und bedeutet Schneiden. Manchmal werden auch die Wörter circumcision (engl.) oder excision (frz.) benutzt. Ins Deutsche übersetzt bedeuten sie Beschneidung. FGM steht für Female Genital Mutilation (zu Deutsch: Weibliche Genitalverstümmelung). Jede darf selbst für sich entscheiden, welche Wörter sie benutzen will.
In unserem Informationstext haben wir uns dafür entschieden von FGM zu sprechen. Uns ist es wichtig einen Begriff zu nutzen, der nicht verharmlosend ist (da es sich bei FGM um eine schwere Körperverletzung handelt).
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Das Alter der betroffenen Mädchen* ist sehr unterschiedlich. Es gibt Gemeinschaften, die bei den Mädchen* in den ersten Lebensmonaten FGM durchführen. Andere tun dies im Alter von vier bis acht Jahren oder im Übergang zur Pubertät.
Was sind die gesundheitlichen Folgen?
FGM hat gefährliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mädchen* und Frauen*. Einige sterben sogar daran.

Die Folgen von FGM können zum Beispiel sein:

  • Angst, Stress, Trauma und Schock
  • Infektionen
  • Schmerzen während der Menstruation und beim Urinieren
  • Unfähigkeit, Urin zurückzuhalten
  • Probleme mit Narben
  • Schmerzhafte und komplizierte Geburt für Mutter und Kind
  • Unfruchtbarkeit
  • Schmerzhafter Geschlechtsverkehr
  • Schmerzhaftes Sitzen (und damit Schwierigkeiten im Alltag, in der Schule und bei der Arbeit)
  • kaum oder gar kein sexuelles Lustempfinden

Nicht alle betroffenen Mädchen* und Frauen* haben diese Probleme. Ob und welche gesundheitlichen Probleme es gibt, hängt davon ab, wie stark und auf welcher Art und Weise FGM durchgeführt wurde.

Oft haben Mädchen* und Frauen* aufgrund von FGM auch seelische Probleme. Sie kann auch noch später Ängste auslösen und traurig machen.

FGM kann nicht rückgängig gemacht werden, aber die körperlichen und seelischen Probleme können behandelt werden. Jedes Mädchen* und jede Frau* hat ein Recht darauf.

Warum wird FGM durchgeführt?

Es gibt verschiedene Gründe, warum FGM in bestimmten Gemeinschaften durchgeführt wird, zum Beispiel folgende:

  • FGM kann eine Voraussetzung dafür sein, dass Mädchen* und Frauen* in bestimmten Gemeinschaften heiraten und am gesellschaftlichen Leben der Gemeinschaft teilhaben können.
  • Es gibt die Annahme, dass durch FGM die weibliche Sexualität kontrolliert werden kann (da die sexuelle Empfindsamkeit der Mädchen* bzw. Frauen* durch FGM reduziert wird). Oft werden weibliche Genitalien als nicht ästhetisch bzw. hässlich und schmutzig angesehen – das soll dann durch FGM verändert werden.
  • Auch wird in manchen Gemeinschaften angenommen, dass FGM die Fruchtbarkeit steigert, vor Krankheiten schützt und Schwangerschaften sowie Geburten erleichtert.
  • FGM kann auch aufgrund von finanziellen Gründen durchgeführt werden. Beispielsweise erhöht sich das Brautgeld für ein Mädchen* bzw. eine Frau*, wenn an ihr FGM durchgeführt wurde. Zudem verdienen die Personen, die FGM durchführen, auch daran.

Es ist wichtig zu wissen, dass sowohl Moslems als auch Christen, Animisten und Atheisten FGM praktizieren. Das bedeutet, dass FGM keiner Religion zuzuordnen ist. Keine Religion verlangt FGM. Auch wird fälschlicherweise oft angenommen, dass FGM ausschließlich in afrikanischen Ländern praktiziert wird. Jedoch kommt FGM unabhängig von Landesgrenzen vor.

Ist die FGM verboten?

Wer FGM praktiziert, verletzt die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Schutz vor Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*. Der Staat hat die Pflicht, Mädchen* und Frauen* vor FGM zu schützen und ihnen Unterstützung zu bieten. In Deutschland ist das Verbot gegen weibliche Genitalverstümmelung in Artikel 226a des Strafgesetzbuches festgehalten.

Bestraft werden nicht nur die Person, die FGM durchgeführt hat, sondern auch die Eltern oder Verwandten, die es ermöglichen, dass an einem Mädchen* FGM durchgeführt wird. Bestraft wird auch, wer FGM im Ausland durchgeführt oder ermöglicht hat. Wer gegen das Verbot verstößt, wird mit Gefängnis bis zu 15 Jahren bestraft, bzw. er*sie kann seinen*ihren Aufenthaltsstatus verlieren und ausgewiesen werden. Das gilt für alle Formen von FGM.

Die Eltern sind für den Schutz ihrer Kinder verantwortlich. Falls sie diese Verantwortung nicht wahrnehmen, werden entsprechende Behörden eingeschaltet und den Eltern kann das Sorgerecht entzogen werden, das heißt, dass staatliche Institutionen das Mädchen* oder die junge Frau* vorübergehend oder dauerhaft aus der Familie nehmen.

Die betroffenen Mädchen* und Frauen* können Schadensersatzzahlungen von der Person fordern, die FGM an ihnen durchgeführt hat.

Wo bekomme ich Hilfe?

Wenn Du das Gefühl hast, dass du oder andere Person von FGM bedroht bist oder wenn Du Probleme hast, ist es wichtig, dass Du Dir Hilfe und Unterstützung holst.

  • Du kannst Dich an das Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen wenden. Das Hilfetelefon bietet Beratung in 17 Sprachen an, ist unter 08000 116 016 zu erreichen und Tag und Nacht durchgehend besetzt (auch an Wochenenden und Feiertagen).
  • Das Mädchenhaus Bremen e.V. berät auch zum Thema FGM. Du kannst gerne unsere Onlineberatung nutzen (https://www.maedchenhaus-bremen.de/onlineberatung.php) oder zu uns in die Anlauf- und Beratungsstelle kommen:
    Mädchenhaus Bremen e.V.
    Rembertistr. 32
    28203 Bremen
    Mädchennotruf: (0421) 34 11 20 Rund um die Uhr

Der Informationstext zu FGM wurde in Zusammenarbeit mit profamilia Land Bremen erstellt.

Zwangsverheiratung

Da vor allem Mädchen* und junge Frauen* von Zwangsverheiratung und Verschleppung betroffen sind, stehen diese im Mittelpunkt des nachfolgenden Textes. Jedoch können auch Jungen* und junge Männer* von Zwangsverheiratung bedroht sein, insbesondere wenn sie sich nicht in klassische Vorstellungen von Geschlechterrollen passen oder homosexuell sind. Außerdem werden im nachfolgenden Text vor allem Mädchen* mit Migrationserbe angesprochen, da diese sich oft mit dem Thema Zwangsverheiratung an unsere Beratungsstelle wenden. Jedoch sind Zwangsverheiratungen auch für weiße deutsche Mädchen* ein Problem.


Was ist eine Zwangsverheiratung?

Es wird von Zwangsverheiratung gesprochen, wenn eine Person durch Gewalt oder Drohungen zu einer Ehe gezwungen wird. Oft trauen sich Mädchen* nicht sich zu wehren und selbst wenn sie es tun, wird ihre Weigerung nicht beachtet. Auch wenn ein Person schon verheiratet ist und sich nicht trennen darf, liegt eine Zwangsverheiratung vor. Zwangsheiraten sind verboten und es gibt Gesetze, die betroffene Personen schützen. Als Zwangsverheiratung gelten sowohl Ehen, die vor dem Standesamt (also vor dem Staat) geschlossen wurden, als auch Hochzeiten, die allein im familiären oder religiösen Umfeld eines Mädchens* durchgeführt werden.
Viele Menschen denken, dass Zwangsverheiratungen mit dem Islam in Verbindung stehen. Das stimmt so nicht. Zwangsverheiratung stehen vielmehr damit im Zusammenhang, dass manche Familien konservative Werte vertreten, an gewissen Traditionen festhalten und dass zumeist männlichen Familienmitglieder das Sagen haben. Oft gehen die Familien davon aus, mit einer Zwangsverheiratung die Sexualität der Mädchen* kontrollieren und ihre Jungfräulichkeit schützen zu können. (Warum das Jungfernhäutchen nur ein Mythos ist, kannst du in Kürze hier nachlesen:https://holla-ev.de/was/broschuere/).

 

Welche Formen der Zwangsverheiratung gibt es?

Zwangsverheiratungen sind keine arrangierten Ehen. Bei arrangierten Ehen wird die Heirat zwar von der Familie, Bekannten oder Ehevermittler*innen in die Wege geleitet, aber niemand wird dazu gezwungen. Beide Ehepartner*innen entscheiden sich freiwillig zur Hochzeit. Es ist oft schwierig zwischen einer Zwangsverheiratung und einer arrangierten Ehe zu unterschieden, da die Grenzen fließend verlaufen können.
Es werden verschiedene Formen der Zwangsverheiratung unterschieden:

  • Bei der Heiratsverschleppung werden Mädchen* oder junge Frauen* ins Ausland gelockt (z.B. für einen Urlaub oder für Ferien) und dort gegen ihren Willen festgehalten. Dabei kann es dazu kommen, dass dem Mädchen* ihr Pass abgenommen wird und alle Kontakte nach Deutschland verhindert werden. So soll eine Rückkehr verhindert werden. Auch kommt es dazu, dass Familienmitglieder seelischen Druck und/oder körperliche Gewalt auf die Mädchen* ausüben.
  • In anderen Fällen kommt es zu einer Heirat nach Deutschland. Das heißt, dass junge Frauen* und Mädchen* im Ausland verheiratet werden und erst danach nach Deutschland einreisen.
  • Außerdem gibt es Zwangsverheiratungen von in Deutschland lebenden Ehepartner*innen. Dabei haben die Personen, die verheiratet werden sollen, oft geteilte kulturelle Hintergründe.

 

Warum werden Mädchen* und junge Frauen* zwangsverheiratet?

  • Weil in den Familien ein traditionelles und konservatives Verständnis von Heirat und Familie vorherrscht.
  • Weil angenommen wird, dass durch die Zwangsverheiratung die Jungfräulichkeit eines Mädchens* beschützt und damit die Ehre der Familie bewahrt werden kann.
  • Weil Personen aus dem Herkunftsland durch die Eheschließung nach Deutschland kommen können.
  • Weil manche Menschen daran Geld verdienen (z.B. den Brautpreis)
  • Weil sich Eltern wünschen, dass ihre Töchter „gute Partien" machen.
  • Weil Eltern die Homosexualität ihres Kindes nicht akzeptieren und versuchen sie so zu „heilen".

 

Wie sehr bin ich in Gefahr?

Die Eltern sind zumeist im festen Glauben, das Richtige für ihr Kind zu tun. Lehnen sich die Betroffenen gegen die geplante Zwangsverheiratung auf, entstehen oft starke Konflikte in den Familien. Die Familie sieht sich häufig selbst als Opfer und das von Zwangsverheiratung betroffene Mädchen* als Angreiferin auf traditionelle Werte, Lebensweisen und die Ehre der Familie.
Wenn sich Mädchen* gegen Zwangsverheiratungen wehren bzw. sich vor ihnen schützen wollen, finden sie in ihrer Herkunftsfamilie in vielen Fällen nicht viel Unterstützung. Manchmal kommt es deshalb dazu, dass Mädchen* und junge Frauen* aus ihren Familien fliehen müssen, um eine drohende Zwangsverheiratung zu verhindern. Dabei kann sich das Mädchen* Hilfe und Unterstützung bei Beratungsstellen (siehe Wo gibt es Hilfe?) holen, die sie vor, während und nach ihrer Flucht unterstützen. Auch kann es dazu kommen, dass der Kontakt zur Herkunftsfamilie über kürzere oder längere Phasen abgebrochen werden muss, um dem Mädchen* ein sicheres Leben gewährleisten zu können.
Ganz wichtig ist noch einmal zu betonen, dass eine Flucht aus der Familie und ein Kontaktabbruch die letzten Mittel sind. Vorher wird immer versucht, das Gespräch mit der Familie zu suchen, um die Situation des Mädchens* zu sichern und gleichzeitig eine Bindung an die Familie aufrechterhalten zu können. Denn oftmals befinden sich die Mädchen* in einer emotional sehr schwierigen Position: sie haben das Gefühl, sich zwischen einer Bindung an ihre Familie und einem selbstbestimmten, freien Leben entscheiden zu müssen.
Falls es zur Flucht aus der Familie kommt, wird das manchmal als große Respektlosigkeit der Familie gegenüber verstanden, sodass oft versucht wird, die Mädchen* mit allen Mitteln zur Rückkehr zu bewegen. Es kann dazu kommen, dass mit unterschiedlichen Strategien Druck auf das Mädchen* ausgeübt wird. Zum Beispiel wird mit Gewalt gedroht oder Bekannte und Freundinnen werden intensiv befragt. Auch werden in manchen Fällen Vermisstenanzeigen bei Behörden aufgegeben oder die Mädchen* werden aufgrund von erfundenen Straftaten angezeigt. Auch kann es vorkommen, dass (gesundheitliche) Notfälle vorgetäuscht werden, um Hinweise zum Verbleib des Mädchens* zu erhalten.
Wenn ein Kontakt zwischen der Familie und dem Mädchen* entsteht, kommt es oft zu falschen Versprechungen seitens der Familie (z.B. alles zu vergessen und von den Heiratsplänen abzusehen). Es ist ganz wichtig zu wissen, dass jegliche Versprechungen der Familie (egal ob mündlich oder schriftlich) keine Garantie dafür sind, dass die Rechte der betroffenen Mädchen* nun akzeptiert werden. Es kommt vor, dass es sich dabei nur um Vorwände handelt, um das Mädchen* verschleppen und/oder zwangsverheiraten zu können.
Wenn sich das Mädchen* weigert in die Familie zurück zu kehren, wird ihr teilweise mit dem Tot gedroht und damit, niemals mit der Suche nach ihr aufzuhören. Die Gefährdung durch die Familie kann durchaus über mehrere Jahre andauern. Wenn sich beispielsweise das Mädchen* und ihre Herkunftsfamilie annähern und sich langsam wieder ein Vertrauensverhältnis aufbaut, kann es auch nach langer Zeit dazu kommen, dass die Familie (z.B. durch die schöne Vorstellung eines gemeinsamen Urlaubs) versucht, das Mädchen* ins Ausland zu locken und sie zu verschleppen.

 

Was sind meine Rechte?

Zwangsverheiratungen verstoßen gegen allgemeine Menschenrechte, zivil- und strafrechtliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und zentrale Werte der deutschen Verfassung. So wird durch eine Zwangsverheiratung die Würde des Mädchens* sowie der Grundsatz der Gleichberechtigung verletzt. Auch verstoßen Zwangsverheiratungen gegen das Recht auf persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung.
Gemäß dem §237 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Zwangsverheiratung eine Straftat und wird mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft. Dabei werden alle beteiligten Personen bestraft. Das heißt sowohl Menschen, die das Mädchen* zur Heirat drängen/zwingen, als auch Menschen, die das Mädchen* tatsächlich verheiraten oder gegebenenfalls ins Ausland bringen. Das deutsche Recht gilt auch im Ausland, wenn der Täter bzw. die Täterin eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder die betroffene Person normalerweise immer in Deutschland lebt.
Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen soll Zwangsverheiratungen verhindern, indem festgelegt wurde, dass in Deutschland Personen erst mit 18 Jahren heiraten dürfen. Wenn in Deutschland oder im Ausland Ehen geschlossen werden, bei denen eine Person unter 16 Jahren alt ist, dann sind diese Ehen in Deutschland unwirksam. Dazu muss noch nicht einmal zu einer Behörde gegangen werden – sie gelten einfach nicht. Ist ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin bei der Verheiratung 16 oder 17 Jahre alt, werden die Ehen von einem Gericht aufgehoben und für ungültig erklärt.
Das deutsche Gesetz verbietet also staatliche Zwangsverheiratungen (z.B. über das Standesamt), traditionelle oder religiöse „Ehen" ohne rechtliche Wirkungen sind aber noch möglich. Solche sozialen „Ehen" können aber auch mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

 

Wo gibt es Hilfe?

Wenn Du das Gefühl hast, dass du oder andere Person von Zwangsverheiratung bedroht bist oder wenn Du Probleme hast, ist es wichtig, dass Du Dir Hilfe und Unterstützung holst.

  • Du kannst Dich an das Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen wenden. Das Hilfetelefon bietet Beratung in 17 Sprachen an, ist unter 08000 116 016 zu erreichen und Tag und Nacht durchgehend besetzt (auch an Wochenenden und Feiertagen).
  • Das Mädchenhaus Bremen e.V. berät auch zum Thema Zwangsverheiratung. Du kannst gerne unsere Onlineberatung nutzen (https://www.maedchenhaus-bremen.de/onlineberatung.php) oder zu uns in die Anlauf- und Beratungsstelle kommen:
    Mädchenhaus Bremen e.V.
    Rembertistr. 32
    28203 Bremen
    Mädchennotruf: (0421) 34 11 20 Rund um die Uhr

Quellen:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018). Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen. Eine Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe. Berlin.
  • Papatya – Koordinierungsstelle gegen Verschleppung und Zwangsverheiratung (2018). Informationsbroschüre der Koordinierungsstelle gegen Verschleppung und Zwangsverheiratung. Berlin.

Gaslighting

Gaslighting ist eine Form der emotionalen und psychischen Gewalt, bei der ein*e Beziehungspartner*in sein*ihr Gegenüber so subtil manipuliert (z.B. durch falsche Informationen, Halbwahrheiten, Tatsachen verdrehen), dass dieses Gegenüber anfängt, an der eigenen Realitätswahrnehmung, dem eigenen Verstand oder sogar der eigenen psychischen Gesundheit zu zweifeln.

Beim Gaslighting werden z.B. Erinnerungen in Frage gestellt oder Ereignisse dargestellt, die so nie passiert sind. Die eigenen Erfahrungen werden so manipuliert, dass der*die Betroffene, sich selbst nicht mehr glaubt und sich später für Dinge unbegründet schuldig fühlt.
Oft wird behauptet, dass die Betroffenen übertreiben würden oder verrückt seien. Ziel ist es, den*die Partner*in so sehr zu verunsichern, zu verwirren und einzuschüchtern, dass diese*r immer abhängiger wird.

Oft wird auch versucht, die Betroffenen von Freund*innen oder Familienmitgliedern zu isolieren. Diese könnten ja die Manipulation bemerken und den*die Betroffene*n in der eigenen Wirklichkeitswahrnehmung bestärken...

Gaslighting kann in allen Beziehungsformen vorkommen. Besonders häufig ist es aber in romantischen Paarbeziehungen.

Oft sind es gar nicht "große Vorfälle", sondern kleine abwertende Kommentare wie:

  • "Was redest du? Das ist doch paranoid?"
  • "Du warst ja immer schon schwierig!"
  • "Sei froh, dass du mich hast. Wer sollte es sonst mit dir aushalten?"

Was kann ich tun?
Der erste Schritt ist schon getan, wenn Du es schaffst, Gaslighting als solches zu erkennen. Das ist oft sehr schwer, weil es sehr subtil passiert und Ziel des Gaslighting gerade ist, dass Betroffene ihrer eigenen Wahrnehmung misstrauen. Gaslighting ist aber eine Form von psychischer Gewalt und muss ernst genommen werden!

  • Zweifle nicht an dir selbst
  • Höre auf dein Bauchgefühl, wenn du glaubst, dass etwas nicht stimmt.
  • Hole dir Hilfe bei deiner Familie, deinen Freund*innen und bei professionellen Beratungsstellen.

Du kannst dich gerne bei uns in der Beratungsstelle melden!